Zugehörige Objekte

Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Pro Stufe (Unter-, Mittel- und Sekundarstufe) ergibt dies insgesamt 6 Jokertage. Für die Kindergartenstufe werden insgesamt 4 Jokertage angerechnet.

Die Jokertage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angaben von Gründen frei gewählt werden. Es gibt keine Aufteilung in halbe Tage. Jeder angebrochene Tag gilt als Jokertag.
Zusammengefasste Jokertage müssen vorgängig bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ausgefallenen Stoff aufzuarbeiten.

Die Eltern informieren die Klassenlehrperson per Mail / SMS oder Formular mindestens eine Woche im Voraus (5 Arbeitstage). 

Die Eltern informieren auch alle anderen betroffenen Personen, wie z.B. die Musik- und SportlehrerInnen, die TherapeutInnen, die Leitung schulergänzende Tagestrukturen usw. 
Für die Bewilligung von Jokertagen inklusive schriftlicher Bestätigung an die Eltern ist die Klassenlehrperson zuständig.

Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in Kindergarten und Schule gewährleisten. Sie sind das schulärztliche Früherkennungsinstrument zur Vorbeugung gegen Erkrankungen.

Die Eltern werden von der Schulverwaltung angeschrieben, sobald die Untersuchungen anstehen.

Schularzt der Schule Fällanden ist Dr. med. R. Kurmann, Buchenweg 17, 8121 Benglen, 044 825 57 67

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Volkschulamtes ersichtlich.

Die Begabungsförderung Fällanden bietet thematische Vertiefungskurse an, die einmal wöchentlich stattfinden (2 Lektionen). Schülerinnen und Schüler, die in diesen Bereichen sehr gute bis herausragende Leistungen erbringen oder als sehr neugierig und kreativ auffallen, können diese Kurse in Absprache mit der befürwortenden Klassenlehrperson und der Schulleitung besuchen.

Die Themenpalette reicht von Mathematik über Sprache bis hin zu Informatik oder Musik. Ein Kurs dauert in der Regel 6-11 Wochen. Damit möglichst viele leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vom Kursangebot profitieren können und sie Kurse besuchen, die ihren Interessen und Stärken entsprechen, wird für jeden Kurs neu bestimmt, welche Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.

Je nach Fragestellung haben die Kurse folgende Kompetenzen zum Ziel:

• Fachspezifisches Wissen und fachspezifische Fähigkeiten
erweitern, üben und anwenden
• Ziele für Aufgaben und Problemlösungen setzen und
Umsetzungsschritte planen
• Konstruktiv mit Herausforderungen umgehen
• Kreative Lösungen entwerfen
• Selbstreflexionen durchführen
Im Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) werden alle neu zugezogenen fremdsprachigen Jugendlichen ohne oder mit sehr wenig Deutschkenntnissen sowie Jugendliche mit mangelhaften Deutschkenntnissen gefördert. Ziel von «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) ist es, die fremdsprachigen Jugendlichen auf die Regelklasse vorzubereiten. Stundenweise werden sie während der normalen Schulzeit in die deutsche Sprache und oft auch in ihre neue Umgebung und in die für sie fremde Kultur eingeführt.

Der Unterricht findet individuell und in Kleingruppen statt, die je nach Vorwissen und Alter gebildet werden.
Wiederkehrende Dispensationen in einzelnen Fächern kann die Schulleitung bewilligen, wenn zwingende Gründe vorliegen. Ausserdem können Kinder an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession vom Unterricht dispensiert werden.
Für weiteres Fernbleiben vom Unterricht hat jeder Schüler das Anrecht auf begrenzte Jokertage.

Die Schulferien stützen sich auf das Volksschulgesetz § 30 und Volksschulverordnung § 32. Die Feriendauer beträgt 13 Wochen plus max. 4 Einzeltage. Feiertage, die in die Ferien fallen, können nicht kompensiert werden.

Hier kommen Sie zum Ferienplan.
Hier kommen Sie zu den Anlässen.

Eine schulische Heilpädagogin hilft mit, die Kinder optimal auf die Schulzeit vorzubereiten. Jedes Kind möchte gerne sein Können und Wissen zeigen. Das natürliche Lernen und Üben wird durch die schulische Heilpädagogin in der Zusammenarbeit mit der Kindergärtnerin begünstigt und unterstützt. Mit geeigneten Spielen und Übungen werden in den Lektionen mit der schulischen Heilpädagogin bei Kindern die Fertigkeiten und Verhaltensweisen entwickelt und verbessert. Die Entwicklung jedes Kindes verläuft anders. Die schulische Heilpädagogin unterstützt die Vielfältigkeit des kindlichen Tuns gezielt. Alle Kindergartenkinder nehmen zu bestimmten Zeiten an den Lektionen mit der schulischen Heilpädagogin teil.
Der Unterricht zur Gesundheitsförderung erachtet die Schule Fällanden als wichtige und sinnvolle Ergänzung zur erzieherischen Aufgabe der Eltern.
Oberstes Ziel der Gesundheitsförderung an der Schule Fällanden ist, die Kinder und Jugendlichen zu einem selbstbewussten und selbstverantwortlichen Handeln zu ermutigen und zu befähigen.
Als Basis für die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenzen ist das Kennen und Wahrnehmen von eigenen Gefühlen und Grenzen und die meines Gegenübers von zentraler Wichtigkeit.
Diese Kompetenzen werden im Workshop "What`s up", welcher in Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit durchgeführt wird, vertieft.

Seit vielen Jahren wird der Unterricht "Sexualpädagogik" und "Suchtprävention" von den Jugendarbeiter/innen des Vereins Jugendarbeit Fällanden geleitet und im Jugendtreff durchgeführt.
Im Unterricht wird den Jugendlichen einerseits Fachwissen vermittelt und andererseits werden sie angeregt, ihr Verhalten zu reflektieren und ihre Bedürfnisse und Grenzen zu kommunizieren und andere zu respektieren.
In der Sekundarschule sind Fragen zur Gesundheit Teil des Unterrichtsstoffes. Wichtiger Bestandteil dieses Unterrichtes sind auch die Aufklärung über «Sucht und Suchtmittel» sowie die «Sexualpädagogik». In diesen beiden Bereichen kann die Schule jedoch nur einen kleinen Teil der erzieherischen Arbeit übernehmen. Die volle Verantwortung für das Handeln der Kinder und Jugendlichen liegt nach wie vor bei den Eltern.

Die Schule Fällanden bietet Gymivorbereitungskurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Hausaufgaben sind ein Mittel, bei den Schüler/innen das Pflichtgefühl, selbstständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung, Vertiefung oder Anwendung des in der Schule Erlernten.

Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Sonn- oder Feiertages auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien werden in der Regel keine Hausaufgaben erteilt.

Informationen zum Ufzigclub finden Sie hier.
Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass spezifische Rückstände oder Defizite (in der Wahrnehmung, in der Kognition, im emotional-sozialen Verhalten usw.), aktuelle psychische Schwierigkeiten und Krisen, Beeinträchtigungen oder Hochbegabung möglichst frühzeitig erfasst werden.

Durch gezielte Fördermassnahmen wird diesen Kindern Unterstützung angeboten. Einzeln oder in kleinen Gruppen werden die vorhandenen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise gestärkt und neue Fertigkeiten entwickelt. Speziell auf die Schülerin oder den Schüler ausgerichtete Lehr- und Lernmethoden kommen dabei zum Zuge. Das Kind soll sich im Verlauf des Unterrichts mehr Selbstbewusststein im Umgang mit Stärken und Schwächen aneignen können.

Therapien, Stütz- und Fördermassnahmen werden von der Kindergärtnerin oder der Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin oder dem (Schul-)Arzt und den Eltern empfohlen.

Für sämtliche Therapien sowie Stütz- und Fördermassnahmen ist die jeweilige Schulleitung zuständig.

IF (Integrative Förderung)
In der Primar- und Sekundarschule werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen mit gezielter Förderung (IF) unterstützt und gefördert. Dabei geht es nicht nur um die fachliche Unterstützung und Förderung, sondern auch um die Selbst- und Sozialkompetenz der Lernenden wie Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und das Verhalten anderen gegenüber.
Kann das Kind krankheits- oder unfallbedingt den Unterricht nicht besuchen, melden die Eltern die Absenz der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung.

Es können auch Geschwister oder Nachbarkinder, die dieselbe Klasse besuchen, mit der Nachricht betraut werden.

Dauert die Abwesenheit länger als zwei bis drei Tage, müssen die Eltern unbedingt mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen. Der Grund eines nicht voraussehbaren Schulversäumnisses ist der Klassenlehrperson nachträglich schriftlich mitzuteilen.

Seit einigen Jahren kommt es, vor allem im Sommer und im Herbst, immer wieder vor, dass im Kindergarten und den Schulklassen vorübergehend Kinder von Läusen befallen werden. Betroffen sind meist die 5- bis 10-jährigen Kinder, auch wenn ihr Haar noch so sauber und gepflegt ist. Die Läuse werden von Mensch zu Mensch übertragen, z.B. durch Körperkontakt, Kleider, Spieltiere, Decken, Kämme oder Haarbürsten. Läusebisse verursachen einen starken Juckreiz. Die Läuse sieht man selten; sichtbar sind ihre Eier, die Nissen, die am Haar kleben. Befallene Kinder müssen umgehend mit einem in der Apotheke erhältlichen Lausmittel behandelt werden. Die Kinder dürfen erst nach erfolgter Behandlung wieder in die Schule geschickt werden, um eine weitere Ansteckung in der Klasse zu verhindern. Auch alle Personen, die eng mit dem Kind in Kontakt kommen, sollten kontrolliert und wenn nötig behandelt werden. Zudem müssen auch Kleider, Bettwäsche, Kämme, Bürsten, Spieltiere usw. entlaust werden.

Um ein epidemisches Ausbreiten der Läuse zu verhindern, existiert auch in der Schule Fällanden die Lauskontrolle. Je nach Bedarf kann diese von den Lehrpersonen angefordert (oder von den Eltern um Rat angefragt) werden. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen zum Thema Läuse finden Sie auf der Homepage des Volkschulamtes.

In der Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt sammelt das Kind Erfahrungen und setzt diese in Sprache um. Über das Spüren, Erleben, Handeln sowie das Erkennen wandelt das Kind spielerisch Gesetzmässigkeiten in Sprachinhalte um: vom Greifen, zum Begreifen, zum Begriff.

In der Logopädie wird versucht, Sprach-, Sprech- und Stimmbeeinträchtigungen eines Kindes so früh wie möglich zu erfassen. Logopädie macht Sinn, wenn Schwierigkeiten in den Bereichen Sprach- und Schriftspracherwerb, Lauterwerb und Lautgebrauch, Mundmotorik, Redefluss oder Stimme und Stimmklang bestehen. Ziel der Logopädie ist es, die sprachlichen und kommunikativen Möglichkeiten des Kindes zu erweitern und damit sein Selbstvertrauen und seine Beziehungsfähigkeit zu stärken.

Die Logopädinnen und Logopäden führen im ersten und zweiten Kindergarten sowie in der ersten Klasse Reihenuntersuchungen durch.
Informationen zum Thema Masern finden Sie auf der Homepage des Volkschulamtes.
Die Schulpflicht kann im Kanton Zürich durch den Besuch einer öffentlichen Schule, einer
Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden.
Alle vom Bildungsrat für obligatorisch erklärten Lehrmittel können gratis bezogen werden.
Diese Leistung ist von den Eltern bei der Schulleitung am Wohnort geltend zu machen. (Holschuld)

Beschliessen Eltern eine Schulung in einer Privatschule, hat die Schule Fällanden die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen.
Die Eltern informieren die Schulverwaltung über den Besuch der Privatschule schriftlich. (Schulbestätigung)
Probleme und Schwierigkeiten können während der ganzen Schulzeit auftreten. Bei individuellen Problemen, die ein einzelnes Kind betreffen, sollten die Eltern den ersten Kontakt grundsätzlich mit der zuständigen Klassenlehrperson suchen.

Bei Schwierigkeiten, die sich nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligter in einem Eltern-LehrerInnen-Gespräch lösen lassen, können die Eltern sich an die entsprechende Schulleitung wenden. Die Eltern können jedoch auch jederzeit mit der Schulverwaltung Kontakt aufnehmen, die sie an den richtigen Ansprechpartner weiterweist.

Weitere Anlaufstellen:
Schulpsychologischer Dienst
Schulsozialarbeit
Über die Bewegung und das Körpergefühl setzt sich das Kind mit seiner Umwelt auseinander und gewinnt durch Erlebnisse und Erkenntnisse neue Erfahrungen und Eindrücke. Schwierigkeiten in den Bereichen Körperwahrnehmung, Raumorientierung, Grobmotorik (Koordination, Gleichgewicht, Kraftanpassung usw.), Feinmotorik (Schneiden, Kleben, Falten, unklare Handdominanz usw.) sowie der Grafomotorik (Zeichnen, Schreiben) können sich deshalb auf die Persönlichkeits-Entwicklung eines Kindes negativ auswirken.

Die Psychomotorik versucht, mit Hilfe von Bewegungsspielen und gezielten Bewegungsübungen Wahrnehmung und motorische Fähigkeiten des Kindes zu verbessern und ihm über seine Bewegung Selbstvertrauen zu vermitteln. Diese Erfahrungen und Kompetenzen wirken sich positiv auf die Persönlichkeit und Entwicklung des Kindes aus, was ihm wiederum hilft, sich wohler zu fühlen und den Alltag besser zu bewältigen.
In den Schuleinheiten wird ein- bis zweimal jährlich ein Besuchsmorgen durchgeführt. Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. Die Eltern werden von der Schulleitung vorgängig informiert.

Individuelle Kindergarten- und Schulbesuche sind nach Absprache mit der Kindergärtnerin respektive der Lehrperson möglich.

Die Klassenlehrperson hat allerdings dafür zu sorgen, dass die ihr anvertrauten SchülerInnen möglichst ungestört und in Ruhe arbeiten können. Die Kinder sollen demnach nicht von Personen, die den Unterricht besuchen wollen, zu oft abgelenkt werden. Deshalb können gemäss § 56 Abs. 2 VSG Eltern und Erziehungsverantwortliche den Unterricht nur besuchen, wenn der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Das Interesse an einem ungestörten Unterricht hat bei allen wie auch immer motivierten Besuchen den Vorrang.
Die Fahrstrecken und die Haltestellen wurden vor Ort überprüft und bestimmt. In die Überprüfung sind auch sicherheitsrelevante Überlegungen eingeflossen.

Haltestellen:
• Haltestelle Schulhaus Lätten, Fällanden
Der Schulbus hält bei den Lehrerparkplätzen am Eingang zum Pausenplatz des Schulhauses.
• Haltestelle Schulhaus Bommern, Pfaffhausen
Im Schulhaus Bommern wird der Schulbus beim oberen Pausenplatz halten.
• Haltestelle Schulhaus Buechwis, Benglen
Beim Schulhaus Buechwis wird der Schulbus beim Lehrerparkplatz halten.
Name
Merkblatt_Schulbus.pdf Download 0 Merkblatt_Schulbus.pdf

Begleiten Sie ihr Kind in die Schule, verabschieden Sie sich bitte auf dem Pausenplatz oder spätestens vor der Eingangstür des Schulhauses.

Hier finden Sie Informationen zum Schulpsychologischen Dienst.
Hier finden Sie Informationen zur Schulsozialarbeit.

Die Schule Fällanden bietet freiwillige Schulsportkurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schule Fällanden verfügt über ein eigenes Lehrschwimmbad, das sich in Benglen befindet. Derzeit besuchen über 400 Schülerinnen und Schüler den Schwimmunterricht in Benglen.
Das Lehrschwimmbad ist räumlich dem Schulhaus Buechwis angegliedert und hat eine Länge von 16.66m (100m=6L) und ist 8m breit. Die Wasser-und Lufttemperatur beträgt angenehme 30 Grad/C. Das Bad ist mit einem Hubboden ausgerüstet, der auf der gesamten Fläche von 45cm bis 195cm Wassertiefe bewegt werden kann und so eine vielfältige Nutzung ermöglicht.

Der Schwimmunterricht findet ab der 2. Primarstufe bis zur 4. Primarstufe einmal pro Woche statt und wird vom Schwimmlehrer Adrian Graf (Di, Mi+Do) geleitet.

Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des obligatorischen Unterrichts. Im Falle der Abwesenheit von SchülerInnen ist die entsprechende Lehrperson zu informieren. Bei grösseren Klassen wird eine Begleitperson zusätzlich eingesetzt.
Die Unfallversicherung der Kinder ist grundsätzlich Sache der Eltern. Unfälle auf dem Schulweg oder während der Schule bzw. bei Schulveranstaltungen müssen demnach der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse gemeldet werden.
Name
Merkblatt_Schuelerunfaelle.pdf Download 0 Merkblatt_Schuelerunfaelle.pdf

Die Schule Fällanden bietet Tastaturschreibkurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schule Fällanden bietet einen Ufzgiclub an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Eltern sind gesetzlich für den regelmässigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von fakultativen Stunden und Schulveranstaltungen, gegenüber der Lehrperson zu begründen.

Die Eltern sowie Dritte, denen die Schülerinnen und Schüler anvertraut sind, sind dafür verantwortlich, dass diese den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind, unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können. (VSV §66)

Krankheit/Unfall
Dispensation

Wird eine kranke Lehrperson durch eine Vikarin oder einen Vikar vertreten, werden die Eltern ab dem 4. Tag schriftlich informiert.

Richtlinien für die Dauer des Schulausschlusses bei übertragbaren Krankheiten finden Sie auf der Hompage des Volksschulamtes.
Zur Vorbeugung von Kariesschäden besucht eine Zahnpflegehelferin regelmässig den Kindergarten sowie die Unterstufen- und Mittelstufenklassen. Dabei werden die Kinder mit dem richtigen Zähneputzen vertraut gemacht und reinigen ihre Zähne unter sachkundiger Anleitung mit Fluor (Kariesprophylaxe).

Die Schulzahnärzte untersuchen jedes Jahr alle Kinder der Kindergärten und der ersten bis neunten Schulklassen kostenlos. Mit der abgegebenen Zahnkarte werden die Eltern danach aufgefordert, mit dem Schulzahnarzt oder einem Zahnarzt ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren. Allfällige Behandlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Eltern.

Schulzahnarzt der Schule Fällanden ist Dr. med. dent. U. Kelemen, Talgartenstrasse 2, 8117 Fällanden, 044 825 07 67

Zeugniskopien sind kostenpflichtig und auf Anfrage bei der Schulverwaltung erhältlich. 

Zeugniskopien Gebühr: CHF 100.00 pro Zeugnis gemäss Gebührentarife Schulverwaltung Fällanden, SR 210.02.

 

Gebührentarife Schulverwaltung

Ebenen der Zusammenarbeit
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern wirkt sich positiv auf das Schulhausklima und den Lernerfolg aus. Fruchtbare Zusammenarbeit findet nicht automatisch statt, es braucht den Willen und die persönliche Bereitschaft von allen Beteiligten, der Lehrpersonen, der Schulleitung, der Eltern und der Behördenmitglieder.
Die Zusammenarbeit findet auf verschiedenen Ebenen statt und kennt unterschiedliche Formen und Ziele, die sich bereits in der Wortwahl zeigen: Elternkontakt, Elterninformation, Elternmitarbeit, Elternmithilfe, Elternmitwirkung, Elternmitbestimmung, Elternmitentscheidung. Durch die Wortwahl werden Intensität und Charakter der Zusammenarbeit mit den Eltern differenziert.

Im Folgenden wird ein Überblick zu den verschiedenen Ebenen gegeben mit Beispielen und kurzen Kommentaren:

Ebene einzelnes Kindes
Dies ist die meistgenutzte Ebene der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern; der Kontakt zwischen Lehrpersonen und einzelnen Eltern oder Inhabern der elterlichen Gewalt. Hier werden die individuellen Themen besprochen:

Lehrpersonen informieren die Eltern über besondere Vorfälle und umgekehrt. Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet, sie können sich dem Kontakt mit der Lehrerin nicht entziehen. Bei den Gesprächen stehen Leistung und Verhalten des Kindes im Mittelpunkt. Je nach Alter des Kindes und nach Thema werden die Schüler und Schülerinnen mit einbezogen (VSG § 50 Abs. 3). Üblich ist ein Gespräch pro Jahr und Kind, bei Bedarf auch mehr.
Obligatorisch sind die folgenden Gespräche:
• In der ersten Klasse sind Zeugnisgespräche obligatorisch und ersetzen das Notenzeugnis.
• Bei Schullaufbahnentscheidungen, z.B. Übertrittsgespräche.
• Bei Sonderschulung, sonderpädagogischen Massnahmen.

Ebene Klasse
Die Zusammenarbeit auf dieser Ebene ist in Form von Elternabend und Elternbrief häufig genutzt. Angestrebt wird in vielen Klassen auch der themenspezifische Miteinbezug der Eltern, um von ihren Ressourcen zum Wohle der Kinder profitieren zu können. Solche Aktionen sind einem partnerschaftlichen Verhältnis förderlich, und schaffen beidseits eine Vertrauensbasis.

Ebene Schuleinheit
Institutionalisiert oder bereits weit fortgeschritten ist in der Schule Fällanden die Zusammenarbeit auf dieser Ebene. Sie wird in diversen Bereichen gepflegt.

(vgl.: Handbuch für Zürcher Schulbehörden, Bildungsdirektion des Kantons Zürich, 2006, "Zusammenarbeit mit Eltern", S. 295)