Offenlegungspflicht der Interessenbindungen
Offenlegungspflicht der Interessenbindungen
Gemäss Schulpflege-Beschluss vom 27.05.2019 legen die Mitglieder von Behörden und Kommissionen ihre Interessenbindungen offen. Insbesondere geben sie Auskunft über:
1. ihre berufliche Tätigkeit,
2. ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des
Bundes (inkl. Mitgliedschaften und Delegationen gemäss Konstituierung),
3. ihre Organstellungen in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts,
4. ihre Mitgliedschaft und Organstellung in Parteien, Vereinen und ähnlichen
Organisationen.
Schulpflege
Name Funktion Behörde Ressortzuteilung Partei |
Einträge |
Hohl Ueli Schulpräsident, Gemeinderat Präsidium Infrastrukturkommission Personalkommission FDP
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Seiterle Beatrice Schulpflegemitglied Vorstand Ressort Infrastruktur FDP
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Berger Tanja Schulpflegemitglied Vorstand Finanzen Personalkommission SP
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Helbling Marleen Schulpflegemitglied Vorstand Konkordate Schulpsychologischer Dienst Musikschule Integrationskommission GR Jugendarbeit (JA) Schulsozialarbeit (SSA) parteilos
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Solis Mario Schulpflegemitglied Vorstand Pädagogik Startbahn 29 Berufswahlschule Frühförderung GLP
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Stand November 2022/wam