Zugehörige Objekte

Bei Schulabsentismus müssen Schule, Eltern und Behörden zusammenarbeiten. Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zum Absentismus.
Versäumte Lektionen berechtigen zu keiner Kursgeldreduktion und können nicht nachgeholt werden. Gleiches gilt auch für Abwesenheiten wegen Krankheit.

Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Für die Bewilligung von Jokertagen ist die Klassenlehrperson zuständig

Pro Stufe (Unter-, Mittel- und Sekundarstufe) ergibt dies insgesamt 6 Jokertage. Für die Kindergartenstufe werden insgesamt 4 Jokertage angerechnet.

Die Jokertage können einzeln oder mehrere zusammen, ohne Angaben von Gründen frei gewählt werden. Es gibt keine Aufteilung in halbe Tage. Jeder angebrochene Tag gilt als Jokertag.
Nicht bezogene Jokertage verfallen. Möchte man also mehrere Jokertage zusammennehmen, so muss man dies vorgängig tun.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Stoff aufzuarbeiten.

Die Erziehungsberechtigten teilen den Bezug mittels Escola der Klassenlehrperson in der Regel eine Woche im Voraus mit. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet alle betroffenen Personen wie z.B. die Musik- und Sportlehrer, die Therapeuten, die Tagesstrukturen usw. ebenfalls über die Abwesenheit zu informieren.

Hier geht es zum passenden Reglement in der Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde (Nr.401.6).

Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in Kindergarten und Schule gewährleisten. Sie sind das schulärztliche Früherkennungsinstrument zur Vorbeugung gegen Erkrankungen.

Die Erziehungsberechtigten werden von der Schulverwaltung angeschrieben, sobald die Untersuchungen anstehen.

Schularzt der Schule Fällanden ist Dr. med. R. Kurmann, Buchenweg 17, 8121 Benglen, 044 825 57 67

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Volkschulamtes ersichtlich.

Die Begabungs- und Begabtenförderung wird an unseren drei Standorten individuell umgesetzt. Trotz der unterschiedlichen Formen der Förderung teilen alle Standorte dieselbe Grundhaltung:


Überfachliche Kompetenzen wie Engagement, Selbstständigkeit und soziale Fähigkeiten werden gezielt gestärkt.
Verschiedene Begabungen – ob sprachlich, mathematisch, handwerklich oder sozial – stehen im Fokus.
Möglichst viele Kinder sollen erreicht werden. Denn alle Kinder haben persönliche Stärken, die entdeckt oder weiterentwickelt werden können.
Die Förderung von Kindern mit ausgeprägt hohen Begabungen im schulischen Bereich wird mit der Klassenlehrperson abgesprochen.

Diese Haltungen werden mit Kursen, integrativer Arbeit im Unterricht oder freiwilligen Angeboten umgesetzt.

Kontakt: Gaby Schweizer

Im Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) werden alle neu zugezogenen fremdsprachigen Jugendlichen ohne oder mit sehr wenig Deutschkenntnissen sowie Jugendliche mit mangelhaften Deutschkenntnissen gefördert. Ziel von «Deutsch als Zweitsprache» (DaZ) ist es, die fremdsprachigen Jugendlichen auf die Regelklasse vorzubereiten. Stundenweise werden sie während der normalen Schulzeit in die deutsche Sprache und oft auch in ihre neue Umgebung und in die für sie fremde Kultur eingeführt.

Der Unterricht findet individuell und in Kleingruppen statt, die je nach Vorwissen und Alter gebildet werden.

Alles zu den Dispensationen ist in der Systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Fällanden unter "Reglement über Absenzen und Dispensationen..." (Nr. 401.6) zu finden.

Die Schule Fällanden bietet in den Schulferien eine Ferienbetreuung an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schulferien stützen sich auf das Volksschulgesetz § 30 und Volksschulverordnung § 32. Die Feriendauer beträgt 13 Wochen plus max. 4 Einzeltage. Feiertage, die in die Ferien fallen, können nicht kompensiert werden.

Hier kommen Sie zum Ferienplan.
Hier kommen Sie zu den Anlässen.

Eine schulische Heilpädagogin oder ein schulischer Heilpädagoge hilft mit, die Kinder optimal auf die Schulzeit vorzubereiten. Jedes Kind möchte gerne sein Können und Wissen zeigen. Das natürliche Lernen und Üben wird durch die schulische Heilpädagogin oder den schulischen Heilpädagogen in der Zusammenarbeit mit der Kindergartenlehrperson begünstigt und unterstützt. Mit geeigneten Spielen und Übungen werden in den Lektionen mit der schulischen Heilpädagogin oder dem schulischen Heilpädagogen Kindern die Fertigkeiten und Verhaltensweisen entwickelt und verbessert. Die Entwicklung jedes Kindes verläuft anders. Die schulische Heilpädagogin oder der schulische Heilpädagoge unterstützt die Vielfältigkeit des kindlichen Tuns gezielt. Alle Kindergartenkinder nehmen zu bestimmten Zeiten an den Lektionen mit der schulischen Heilpädagogin oder dem schulischen Heilpädagogen teil.

Für die Veröffentlichung von Fotos, Bildern und Filmen auf der Schulwebsite oder schulischen Publikationen gelten die Datenschutzbestimmungen der Schule. Die Eltern füllen dazu das Einwilligungsformular für ihr Kind aus.

Den Unterricht zur Gesundheitsförderung erachtet die Schule Fällanden als wichtige und sinnvolle Ergänzung zur erzieherischen Aufgabe der Erziehungsberechtigten.
Oberstes Ziel der Gesundheitsförderung an der Schule Fällanden ist, die Kinder und Jugendlichen zu einem selbstbewussten und selbstverantwortlichen Handeln zu ermutigen und zu befähigen.
Als Basis für die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenzen ist das Kennen und Wahrnehmen von eigenen Gefühlen und Grenzen und die des Gegenübers von zentraler Wichtigkeit.

Seit vielen Jahren wird der Unterricht "Sexualpädagogik" und "Suchtprävention" von den Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern des Vereins Jugendarbeit Fällanden geleitet und im Jugendtreff durchgeführt.
Im Unterricht wird den Jugendlichen einerseits Fachwissen vermittelt und andererseits werden sie angeregt, ihr Verhalten zu reflektieren und ihre Bedürfnisse und Grenzen zu kommunizieren und andere zu respektieren.

Die Schule Fällanden bietet Gymivorbereitungskurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Hausaufgaben sind ein Mittel, bei den Schülerinnen und Schüler das Pflichtgefühl, selbstständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung, Vertiefung oder Anwendung des in der Schule Erlernten.

Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Sonn- oder Feiertages auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien werden in der Regel keine Hausaufgaben erteilt.

Informationen zum Ufzigclub finden Sie hier.

Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass spezifische Rückstände oder Defizite (in der Wahrnehmung, in der Kognition, im emotional-sozialen Verhalten usw.), aktuelle psychische Schwierigkeiten und Krisen, Beeinträchtigungen oder Hochbegabung möglichst frühzeitig erfasst werden.

Durch gezielte Fördermassnahmen wird diesen Kindern Unterstützung angeboten. Einzeln oder in kleinen Gruppen werden die vorhandenen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise gestärkt und neue Fertigkeiten entwickelt. Speziell auf die Schülerin oder den Schüler ausgerichtete Lehr- und Lernmethoden kommen dabei zum Zuge. Das Kind soll sich im Verlauf des Unterrichts mehr Selbstbewusststein im Umgang mit Stärken und Schwächen aneignen können.

Therapien, Stütz- und Fördermassnahmen werden von der Kindergartenlehrperson oder der Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen oder dem (Schul-)Arzt und den Erziehungsberechtigten empfohlen.

Für sämtliche Therapien sowie Stütz- und Fördermassnahmen ist die jeweilige Schulleitung zuständig.

IF (Integrative Förderung)
In der Primar- und Sekundarschule werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen mit gezielter Förderung (IF) unterstützt und gefördert. Dabei geht es nicht nur um die fachliche Unterstützung und Förderung, sondern auch um die Selbst- und Sozialkompetenz der Lernenden wie Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und das Verhalten anderen gegenüber.

Seit einigen Jahren kommt es, vor allem im Sommer und im Herbst, immer wieder vor, dass im Kindergarten und den Schulklassen vorübergehend Kinder von Läusen befallen werden. Betroffen sind meist die 5- bis 10-jährigen Kinder, auch wenn ihr Haar noch so sauber und gepflegt ist. Die Läuse werden von Mensch zu Mensch übertragen, z.B. durch Körperkontakt, Kleider, Spieltiere, Decken, Kämme oder Haarbürsten. Läusebisse verursachen einen starken Juckreiz. Die Läuse sieht man selten; sichtbar sind ihre Eier, die Nissen, die am Haar kleben. Befallene Kinder müssen umgehend mit einem in der Apotheke erhältlichen Lausmittel behandelt werden. Die Kinder dürfen erst nach erfolgter Behandlung wieder in die Schule geschickt werden, um eine weitere Ansteckung in der Klasse zu verhindern. Auch alle Personen, die eng mit dem Kind in Kontakt kommen, sollten kontrolliert und wenn nötig behandelt werden. Zudem müssen auch Kleider, Bettwäsche, Kämme, Bürsten, Spieltiere usw. entlaust werden.

Weitere Informationen zum Thema Läuse finden Sie auf der Homepage des Volkschulamtes.

Kann das Kind krankheits- oder unfallbedingt den Unterricht nicht besuchen, melden die Erziehungsberechtigten die Absenz via Escola der Klassenlehrperson und ggf. der Hortleitung.

Dauert die Abwesenheit länger als zwei bis drei Tage, müssen die Erziehungsberechtigten unbedingt mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen. Der Grund eines nicht voraussehbaren Schulversäumnisses ist der Klassenlehrperson nachträglich schriftlich mitzuteilen.

Privatschülerinnen und Privatschüler erhalten die obligatorischen Lehrmittel von der Volksschule. Dabei handelt es sich ausschliesslich um die Materialien für Schülerinnen und Schüler. Die Privatschulen können die Abrechnung der Lehrmittel direkt mit der Schule Fällanden vereinbaren.

In der Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt sammelt das Kind Erfahrungen und setzt diese in Sprache um. Über das Spüren, Erleben, Handeln sowie das Erkennen wandelt das Kind spielerisch Gesetzmässigkeiten in Sprachinhalte um: vom Greifen, zum Begreifen, zum Begriff.

In der Logopädie wird versucht, Sprach-, Sprech- und Stimmbeeinträchtigungen eines Kindes so früh wie möglich zu erfassen. Logopädie macht Sinn, wenn Schwierigkeiten in den Bereichen Sprach- und Schriftspracherwerb, Lauterwerb und Lautgebrauch, Mundmotorik, Redefluss oder Stimme und Stimmklang bestehen. Ziel der Logopädie ist es, die sprachlichen und kommunikativen Möglichkeiten des Kindes zu erweitern und damit sein Selbstvertrauen und seine Beziehungsfähigkeit zu stärken.

Die Logopädinnen und Logopäden führen im ersten und zweiten Kindergarten sowie in der ersten Klasse Reihenuntersuchungen durch.
Informationen zum Thema Masern finden Sie auf der Homepage des Volkschulamtes.

Lehr- und Betreuungspersonen in der Schule dürfen nach eigenem Ermessen keine Medikamente (auch keine rezeptfreien, keine homöopathischen und keine pflanzlichen Mittel) an die Kinder abgeben. Die integrative Ausrichtung der Volksschule bringt jedoch mit sich, dass auch ein Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen so weit als möglich in der Regelklasse geschult und in der Betreuungseinrichtung der Schule betreut werden muss. Daher sollte ein Kind in der Schule im Einzelfall und bei medizinischer Notwendigkeit Medikamente einnehmen können.

Bei bekannten Krankheiten oder Allergien muss zwingend im Voraus gemeinsam mit allen Beteiligten Lehr- und Betreuungspersonen das Schulinterne Formular «Medikamentenabgabe» besprochen, ausgefüllt und unterschrieben werden. Sollte Ihr Kind betroffen sein, nehmen Sie bitte mit der Zuständigen Schulleitung Kontakt auf.   

Die Schulpflicht kann im Kanton Zürich durch den Besuch einer öffentlichen Schule, einer
Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden.

Beschliessen Erziehungsberechtigten eine Schulung in einer Privatschule, hat die Schule Fällanden die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schulverwaltung über den Besuch der Privatschule schriftlich. (Schulbestätigung)
Probleme und Schwierigkeiten können während der ganzen Schulzeit auftreten. Bei individuellen Problemen, die ein einzelnes Kind betreffen, sollten die Erziehungsberechtigten den ersten Kontakt grundsätzlich mit der zuständigen Klassenlehrperson suchen.

Bei Schwierigkeiten, die sich nicht mit der Klassenlehrperson lösen lassen, können sich die Erziehungsberechtigten an die entsprechende Schulleitung wenden.

Weitere Anlaufstellen:
Schulpsychologischer Dienst
Schulsozialarbeit

Über die Bewegung und das Körpergefühl setzt sich das Kind mit seiner Umwelt auseinander und gewinnt durch Erlebnisse und Erkenntnisse neue Erfahrungen und Eindrücke. Schwierigkeiten in den Bereichen Körperwahrnehmung, Raumorientierung, Grobmotorik (Koordination, Gleichgewicht, Kraftanpassung usw.), Feinmotorik (Schneiden, Kleben, Falten, unklare Handdominanz usw.) sowie der Grafomotorik (Zeichnen, Schreiben) können sich deshalb auf die Persönlichkeits-Entwicklung eines Kindes negativ auswirken.

Die Psychomotorik versucht, mit Hilfe von Bewegungsspielen und gezielten Bewegungsübungen Wahrnehmung und motorische Fähigkeiten des Kindes zu verbessern und ihm über seine Bewegung Selbstvertrauen zu vermitteln. Diese Erfahrungen und Kompetenzen wirken sich positiv auf die Persönlichkeit und Entwicklung des Kindes aus, was ihm wiederum hilft, sich wohler zu fühlen und den Alltag besser zu bewältigen.
In den Schuleinheiten wird ein- bis zweimal jährlich ein Besuchsmorgen durchgeführt. Die Daten dazu sind hier zu finden. -> zu den Daten in diesem Schuljahr.

Der Unterricht findet nach Stundenplan statt. 

Individuelle Kindergarten- und Schulbesuche sind nach Absprache mit den Lehrpersonen ebenfalls möglich.

Während der Schulbesuche sollte der Unterricht wie gewohnt stattfinden können und nicht durch schwatzende Besucherinnen und Besucher oder kleinere Geschwister gestört werden.

Die Fahrstrecken und die Haltestellen wurden vor Ort überprüft und bestimmt. In die Überprüfung sind auch sicherheitsrelevante Überlegungen eingeflossen.

Haltestellen:
• Haltestelle Schulhaus Lätten, Fällanden
Der Schulbus hält bei den Lehrerparkplätzen am Eingang zum Pausenplatz des Schulhauses.
• Haltestelle Schulhaus Bommern, Pfaffhausen
Im Schulhaus Bommern wird der Schulbus beim oberen Pausenplatz halten.
• Haltestelle Schulhaus Buechwis, Benglen
Beim Schulhaus Buechwis wird der Schulbus beim Lehrerparkplatz halten.
Die Unfallversicherung der Kinder ist grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten. Unfälle auf dem Schulweg oder während der Schule bzw. bei Schulveranstaltungen müssen demnach der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse gemeldet werden.

Begleiten Sie ihr Kind in die Schule, verabschieden Sie sich bitte auf dem Pausenplatz oder spätestens vor der Eingangstür des Schulhauses.

Hier finden Sie Informationen zum Schulpsychologischen Dienst.
Hier finden Sie Informationen zur Schulsozialarbeit.

Die Schule Fällanden bietet freiwillige Schulsportkurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schule Fällanden verfügt über ein eigenes Lehrschwimmbad, das sich in Benglen befindet. Derzeit besuchen über 400 Schülerinnen und Schüler den Schwimmunterricht in Benglen.
Das Lehrschwimmbad ist räumlich dem Schulhaus Buechwis angegliedert und hat eine Länge von 16.66m (100m=6L) und ist 8m breit. Die Wasser-und Lufttemperatur beträgt angenehme 30 Grad/C. Das Bad ist mit einem Hubboden ausgerüstet, der auf der gesamten Fläche von 45cm bis 195cm Wassertiefe bewegt werden kann und so eine vielfältige Nutzung ermöglicht.

Der Schwimmunterricht findet ab der 1. Primarstufe bis zur 4. Primarstufe einmal pro Woche statt und wird von einer Schwimmlehrperson geleitet. Die Klassen aus den Schuleinheiten in Fällanden und Pfaffhausen werden dazu mit dem Schulbus zum Schwimmbad und wieder zurück gefahren. Bei grösseren Klassen wird eine Begleitperson zusätzlich eingesetzt.

Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des obligatorischen Unterrichts. Im Falle der Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern, muss das Kind via Escola abgemeldet werden.

Die Schule Fällanden bietet im Rahmen des Freiwilligen Schulsports verschiedene Schwimmkurse an.
Unter anderem der Kurs "Nacharbeit". Schülerinnen und Schüler, welche den Test des „Fällander Seeleu“ bis Ende der 4. Klasse nicht bestehen, haben dadurch die Möglichkeit, im Laufe der 5. Klasse bis 3. Sek. ausserhalb des obligatorischen Unterrichts ihre Schwimmfertigkeit zu festigen und den „Fällander Seeleu“ -Test nachzuholen.
Die Schule Fällanden bietet für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule eine Tagesstruktur an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Schule Fällanden bietet für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule eine Tagesstruktur an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Schule Fällanden bietet Tastaturschreibkurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtige und aktuelle Informationen zum Schulbesuch oder Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten sind auf der Homepage des Volkschulamtes zu finden.

Die Schule Fällanden bietet einen Ufzgiclub an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Erziehungsberechtigten sind gesetzlich für den regelmässigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von fakultativen Stunden und Schulveranstaltungen, gegenüber der Lehrperson zu begründen.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich:

  • ... dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht
  • ... für den Unterricht und Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind
  • ... unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können. (VSV §66)

Muss eine kranke Lehrperson durch eine Vikarin oder einen Vikar vertreten werden, so werden die Erziehungsberechtigten auf der Kindergartenstufe und in der 1.Klasse ab dem ersten Tag von der Schulleitung darüber informiert.
Erziehungsberechtigte von Kindern der 2. Klasse bis zur 3.Sekundarstufe werden ab dem 4.Tag von der Schulleitung über die Abwesenheit der Lehrperson informiert.

Zur Vorbeugung von Kariesschäden besucht eine Zahnpflegehelferin oder ein Zahnpflegehelfer regelmässig den Kindergarten sowie die Unterstufen- und Mittelstufenklassen. Dabei werden die Kinder mit dem richtigen Zähneputzen vertraut gemacht und reinigen ihre Zähne unter sachkundiger Anleitung mit Fluor (Kariesprophylaxe).

Die Schulzahnärzte untersuchen jedes Jahr alle Kinder der Kindergärten und der ersten bis neunten Schulklassen kostenlos. Mit der abgegebenen Zahnkarte werden die Erziehungsberechtigten danach aufgefordert, mit dem Schulzahnarzt oder einem Zahnarzt ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren. Allfällige Behandlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Eltern.

Schulzahnarzt der Schule Fällanden ist Dr. med. dent. U. Kelemen, Talgartenstrasse 2, 8117 Fällanden, 044 825 07 67

Zeugniskopien sind kostenpflichtig und auf Anfrage bei der Schulverwaltung erhältlich. 

Zeugniskopien Gebühr: CHF 110.00 pro Zeugnis gemäss Gebührenreglement Fällanden 2025

Gebührenreglement Fällanden 2025 (Schule und Bildung)

An unserer Schule steht die Beziehung im Zentrum. Lernen gelingt dort am besten, wo Vertrauen, gegenseitiger Respekt und ein echtes Miteinander gelebt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten ist für uns nicht nur organisatorisch wichtig – sie ist Ausdruck unserer Haltung: Wir sind gemeinsam verantwortlich für die Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder. Kannst du daraus was machen?

Beziehung als Grundlage

Gute Zusammenarbeit entsteht nicht von selbst. Sie braucht den Willen, sich einzulassen, zuzuhören und gemeinsam Lösungen zu finden. Lehrpersonen, Schulleitung, Erziehungsberechtigte und Behördenmitglieder bringen sich mit ihrer Persönlichkeit und Haltung ein. Wir orientieren uns dabei an den Prinzipien der neuen Autorität: Präsenz, Klarheit, Beziehung und Kooperation.

Formen der Zusammenarbeit
Zusammenarbeit zeigt sich in vielen Formen – vom kurzen Austausch bis zur gemeinsamen Entscheidung. Die Begriffe Kontakt, Information, Mitarbeit, Mithilfe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitentscheidung spiegeln die Vielfalt und Tiefe der möglichen Beteiligung wider.


Auf verschiedenen Ebenen

Ebene des einzelnen Kindes
Hier steht das Kind im Mittelpunkt. Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte tauschen sich über Lernentwicklung, Verhalten und besondere Ereignisse aus. Diese Gespräche sind verbindlich und wertvoll – sie schaffen Klarheit und stärken die Beziehung. Je nach Alter und Thema wird das Kind einbezogen.
Obligatorisch sind Gespräche:

  • in der ersten Klasse (Zeugnisgespräch statt Notenzeugnis),
  • bei Schullaufbahnentscheiden (z. B. Übertritt),
  • bei sonderpädagogischen Massnahmen.

Ebene der Klasse
Elternabende und Elternbriefe sind bewährte Formen. Darüber hinaus laden wir Erziehungsberechtigte ein, sich themenspezifisch einzubringen – sei es mit Fachwissen, Erfahrungen oder Ideen. Solche Begegnungen fördern das Vertrauen und zeigen den Kindern, dass Schule und Eltern gemeinsam wirken.

Ebene der Schuleinheit
In unserer Schule ist die Zusammenarbeit auf dieser Ebene bereits gut etabliert. Ob bei Projekten, Anlässen oder in Gremien – wir pflegen den Austausch und die Mitgestaltung. Dabei geht es nicht nur um Information, sondern um echte Beteiligung und gemeinsame Verantwortung.